Inhalt:
Unterweisung als Voraussetzung um gefährlicher Güter unter Anwendung der Nr. 1.1.3.6 ADR als freigestellte Menge befördern zu dürfen.
Zielgruppe:
Personen, welche aufgrund des Umgangs “Verbringen” und ggf. “Aufbewahren” explosionsgefährliche Stoffe im Rahmen der Freistellungsregelung in Fahrzeugen befördern.
Durchführung:
Im Anschluss des Sonderlehrgangs “Verbringen und Aufbewahren von explosionsgefährlichen Stoffen” (siehe B.2) sowie Grundlehrgang “Personen mit Sprengstoffspürhunden sowie Sicherheitspersonal im Rahmen von Prüf- / Kontrollmaßnamen” (siehe B.1).